Arbeitgeberermittlung
Auch wenn es darum geht, den aktuellen Arbeit-geber bzw. ein offizielles Beschäftigungsverhält-nis nachzuweisen, sind wir der richtige Ansprech-partner.Die Ermittlung eines offiziellen Beschäftigungs-verhältnisses / Arbeitgebers ist eine sehr interes-sante Möglichkeit, um seine Forderungen - gleich welcher Art - durchsetzen zu können.
Ob in zivilrechtlicher Forderung oder in Unterhalts-angelegenheiten. Wir ermitteln für Sie den Arbeit-geber, das Beschäftigungsverhältnis sowie die aktuelle Anschrift der Firma.
Sogar der Nachweis von Schwarzarbeit ist durch unsere umfangreichen Recher-chen und Observationen möglich.
Wir liefern Ihnen den Nachweis einer Beschäftigung, damit Sie bei Unterhalts-streitigkeiten / Forderungsangelegenheiten die benötigten Beweise Ihrem Rechtsbeistand vorlegen können.