Schuldnerermittlung
Unbekannt verzogen?!In der heutigen Zeit melden sich immer weniger Menschen ab, an oder um.
Gerade Schuldner haben kein Interesse an einer Einwohnermeldeamtsanmel-dung, da durch die Meldeamtsanfrage die Adresse des Schuldners bekannt wird u. somit Rechnungen, Mahnungen oder Titel neu zugestellt werden können.
Durch die seit dem 01.06.04 gültige Neuregelung der Meldepflicht kann Unternehmen sowie Privatpersonen ein großer finanzieller Schaden zuge-fügt werden.Nacht- und Nebelaktionen, d.h., das Untertauchen von zahlungsunwilligen Personen und sogenannten Mietno-maden, wird hierdurch drastisch er-leichtert.
Bei Umzügen im Inland (An- und Abmeldung) ist die Vorlage einer Abmelde-bestätigung der bisherigen Gemeinde nicht mehr erforderlich. Hinzu kommt, dass ab sofort keine Ein- oder Auszugsbestätigung des Vermieters beim Ein-wohnermeldeamt als Beweis des tatsächlichen Wohnorts vorgelegt werden muss.
Betrügern und Schwindlern öffnet diese neue Regelung Tür und Tor. Anschriften können nun völlig ungeprüft dem Amt gemeldet werden, ohne dass irgendeine Art von Absicherung stattfindet.
Hier können wir Ihnen helfen! Für Wohnort, Aufenthalts-, Arbeitgeber- und Geburtsdatenermittlungen verwenden wir viel Zeit und Mühe. Wir geben uns
nicht damit zufrieden, Daten aus bestehenden Archiven an unsere Klienten weiterzugeben. Sämtliche Anfragen werden von uns aktuell recherchiert.