Berufsordnung für Detektive
gemäß § 2 der Satzung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V.Hinweis: Die Berufsordnung ist eine Standesordnung und wird von den Detektiv-Berufsverbänden BDD (Bundesverband Deutscher Detektive), BID (Bund Internationaler Detektive) und BBD (Berufsverband Bayerischer Detektive) vertreten.
Die Originalfassung der Berufsordnung des BDD können sie auch hier [pdf] nachlesen.
Einleitung:
Die nachfolgenden Standesregeln stellen die Richtlinien für die Ausübung des Detektivberufes dar.
Mit dieser Berufsordnung im Sinne von Standesregeln wurden die allgemein gültigen Richtlinien für die Ausübung des Detektivberufes in der Bundesrepublik Deutschland kodifiziert.
Dieser Berufsordnung wurden die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in ihrer derzeit gültigen Form, sowie die heute gültigen Regeln der freien Marktwirtschaft, zu Grunde gelegt.
Obwohl die Berufsordnung in vorliegender Form primär für die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Detektive verbindlich ist, wurde sie vorsorglich so angelegt, dass sie als "Berufsordnung für deutsche Detektive" allgemein Anwendung finden soll.
Daher wurde im Rahmen dieser Berufsordnung auch nicht der Name "Bundesverband Deutscher Detektive", sonder die allgemeine Bestimmung "Berufsverband" verwendet.
Mit dieser Berufsordnung soll die erforderliche Ordnung hergestellt werden, einmal im Innenverhältnis zwischen dem Detektiv und seinen Tätigkeiten, zum andern im Außenverhältnis zwischen Detektiv und Auftraggeber bzw. Öffentlichkeit.
In Ergänzung der Aufnahmebedingungen seitens des Berufsverbandes, verpflichtet diese Berufsordnung den Detektiv zu korrekter, zuverlässiger und umfassender Auftragserledigung mit dem Ziel, dem Auftraggeber ein Optimum an Dienstleistungen zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen erscheint es angezeigt, die Mitglieder der Berufsverbände auf die ständige Beachtung und Einhaltung der Berufsordnung ausdrücklich zu verpflichten und diese Verpflichtung als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in den jeweiligen Satzungen zu verankern.