Unerlaubte Nebentätigkeit
- Übermüdete Mitarbeiter?
- Kaum noch Leistungserbringung?
- Erhöhte Gefahr von Unfällen?
- Gleichgültigkeit Ihnen oder den Mitarbeitern gegenüber?
Laut Arbeitsvertrag ist eine Nebentätigkeit untersagt oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitgebers zulässig.
Diese Maßnahme soll den Arbeit-geber auch vor einem konkurrenz-ähnlichen Handeln des Mitarbeiters schützen.Ferner soll so dem Arbeitnehmer eine Überbelastung und die daraus ent-stehenden Nachteile und Schäden für den Arbeitgeber minimiert werden. Man denke da nur an die Unfallver-hütungsvorschriften und dessen Folgen für den Arbeitgeber.
Oder möchten Sie einem (halb)schlafenden LKW - Fahrer auf der Autobahn begegnen?
Natürlich gibt es auch hier, den ein oder anderen Arbeitnehmer, dem dies völlig gleichgültig ist, da, wie es scheint, der Arbeitgeber ja sowieso kaum eine Möglichkeit der Kontrolle hat. Dem ist aber bei weitem nicht so.
Wir recherchieren und observieren den oder die Arbeitnehmer, decken die un-erlaubte Nebentätigkeit auf und halten diese prozessfähig fest. Einer daraus resultierenden Abmahnung steht dann nichts mehr im Weg.